Dokumentationen/Tabellen:

Dokumentation
Tabellen
Prüffristen 
Tabelle 1B
Checklisten

 

Dokumentation in PDF
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Die Dokumentation nimmt einen sehr wichtigen Platz ein. Sie ermöglicht dem Verantwortlichen jederzeit den Nachweis, dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Die Analyse der Dokumentation ermöglicht zusätzliche Aussagen:

Welche Fehler traten am häufigsten auf und wie können Sie in Zukunft vermieden werden ?
Genügen alle Geräte den Anforderungen ihrer Umgebung ?
Sind die Prüfintervalle ausreichend bzw. können sie verlängert werden?
Wurden die defekten Geräte außer Betrieb gesetzt ?
Wann und von wem wurden die Geräte instandgesetzt ?
 
Wird eine derartige Dokumentation erstellt, so erhält der Verantwortliche oftmals zum ersten Mal eine vollständige Übersicht über die in seinem Unternehmen vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Verbraucher.
Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:
Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.
Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des Unfalls so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.

Die Prüfungen werden von uns mit der z.Zt. neuesten Messtechnik durchgeführt.

Des weiteren erfolgt eine Kennzeichnung und Identifikation der Betriebsmitteln durch die Prüfetiketten. Die Verwaltung der Termine und automatische Protokollierung sowie die automatische Erstellung von Terminlisten werden auch mit dieser Technik erstellt.
 
TABELLEN   Ortveränderliche elektrische Betriebsmittel  
 

Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximal-Werte Art der Prüfung Prüfer
Ortveränderliche Elektrische Betriebsmittel 
(soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen
mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*).

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Prüffristen Prüffristen Schweißstromquellen nach BGV D1
 
Teilweise Prüfung Umfassende Prüfung     

a) Sichtprüfung nach 5.1

b) Elektrische Prüfung, Messen von:

1. Schutzleiterwiderstand

a) Sichtprüfung nach 5.1

b) Elektrische Prüfung, Messen von:

Schutzleiterwiderstand
Isolationswiderstände
Ableitstrom Schutzleiter und Berührungsstrom
Leerlaufspannung
   
c) Funktionsprüfung c) Funktionsprüfung
Tabelle 1B:  Wiederholungsprüfungen ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel


 

Ortveränderliche elektrische Betriebsmittel  

Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

 

Anlage/Betriebsmitt Prüffrist Richt- und Maximal-Werte Art der Prüfung Prüfer
Ortveränderliche Elektrische Betriebsmittel
(soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen
mit Stecker und Festanschluss

Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*).

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei
Jahre.
 

auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

Checkliste  für die Sichtprüfung von Schweißstromquellen
Brenn. Stabelektrodenhalter
Leitungen, Stecker, Kuppl.
Geöffnete Stecker
Gehäuse
geöffnete Gehäuse
Besonderheiten 
Bedien-, Melde-, Schutz
allgemeiner Zustand

 

Prüfpunkt Anforderung:  T.P. Teilweise Prüfung,  U.P. Umfassende Prüfung

T.P. U.P.

 1. Brenner/Stabelektrodenhalter, Schweißstrom-Rückleitungsklemme

X X
  • fehlende oder defekte Isolierung am Brenner/Stabelektrodenhalter
  • defekte Anschlüsse am Stabelektrodenhalter/Brenner bzw. an der Schweißstrom-Rückleitungsklemme
  • defekte, beschädigte Schalter (Brenner)
  • zugesetzte, durchgebrannte Gasdüse (Brenner)
  • abgenutztes Kontaktrohr (Brenner)
  • Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßem Gebrauch
  • Sonstige Beschädigungen
T.P. U.P.  2.  Leitungen
    inklusive Stecker und Kupplungen (Netzanschluss-, Schweißstromzu- und rückleitung, Schlauchpaket, Zuleitungen zur Fernsteuerung oder externem Drahtvorschubgerät usw.) (Netzanschluss-, Schweißstromzu- und Rückleitung, Schlauchpaket, Zuleitungen zur Fernsteuerung oder externem Drahtvorschubgerät usw.)
 
X X
  • deformierte und/oder schadhafte Stecker-/Kupplungsgehäuse

  • abgenutzte, abgebrochene oder thermisch beschädigte Steckerstifte

  • korrodierte, verbogene oder abgebrochene Schutzkontakte

  • unwirksame Zugentlastung

  • defekter Biege- und Knickschutz

  • ungeeignete Leitungseinführung

  • keine Übereinstimmung von Schutzklasse und Anschlussleitung/Stecker, ggf. Kupplung

  • für den Einsatzbereich und die Leistung ungeeignete Leitungen und Stecker

  • Mängel an den Schweißstrom-Gerätesteckern (Bajonett oder Zentralsteckvorrichtung), nicht fest verschraubt, Isolierstoffteile beschädigt

T.P. U.P.  3. Geöffnete Stecker und Kupplungen
  X
  • nicht ausreichende Querschnittbemessung der Leitung
  • thermisch beschädigte Leitungen
  • abgenutzte, abgebrochene oder thermisch beschädigte Steckerstifte
  • korrodierte, verbogene oder abgebrochene Schutzkontakte
  • lose Anschlüsse
Brenn. Stabelektrodenhalter
Leitungen, Stecker, Kuppl.
Geöffnete Stecker
Gehäuse
geöffnete Gehäuse
Besonderheiten 
Bedien-, Melde-, Schutz
allgemeiner Zustand

T.P. U.P.  4. Gehäuse  (Schweißstromquelle, Drahtvorschubgerät, Kühlgerät ...)
X X
  • keine Vollständigkeit
  • unwirksamer Berührungsschutz, mind. Schutzart IP 2x
  • unzulässige Eingriffe und Änderungen, starke Einritzung/Abnutzung
  • Beeinträchtigung der Schutzart durch Zerstörung und/oder Einbeulung an Gehäuse oder Verkleidung
  • Bruchschäden an Isolierstoff- u. Gussgehäusen
  • Übermäßige Verschmutzung und Korrosion, leitfähige Ablagerungen, Feuchtigkeit
  • Kühlöffnungen nicht frei, erforderliche Luftfilter nicht vorhanden
  • Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßem Gebrauch
  • Brandflecken/Schweißstellen von auf dem Gehäuse abgelegtem Elektrodenhalter oder Schweißstromrückleiter (Gefahr der PE-Überlastung)
  • Schutzvorrichtungen, wie Gasflaschenhalter, nicht vorhanden oder im schlechten Zustand
  • Transportrollen, Seillösen, Haltern usw. nicht vorhanden oder im schlechten Zustand
  • Mängel an der Drahthaspelbefestigung (z.B. zerstörte Isolierstoffteile, Befestigung der Haspel nicht funktionstüchtig, Schleif-/Berührungsspuren im Gehäuse)
  • Leitfähige Gegenstände (z.B. Werkzeug) im Gehäuse deponiert
T.P. U.P.  5. geöffnete Gehäuse (Unter Zuhilfenahme von Werkzeugen)
  X  (Schweißstromquelle, Drahtvorschubgerät, Kühlgerät)
  • beschädigte Isolierungen oder Isolierteile
  • übermäßige  Verschmutzung und Korrosion, leitfähige Ablagerungen, Feuchtigkeit
  • Kühlöffnungen nicht frei, Luftfilter evt. nicht vorhanden
  • Unzulässige Eingriffe und Änderungen
  • Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßen Gebrauch
  • Mängel an den Schweißstrom-Gerätesteckern Bajonett  oder Zentralsteckvorrichtungen, nicht fest verschraubt, Isolierstoffteile beschädigt
  • Mängel an den Drahtvorschub, Stromanschluss nicht fest montiert bzw. nicht ausreichender Abstand zum Gehäuse, Überbrückung durch leitfähige Teile
  • Mängel an der Drahthaspelbefestigung, zerstörte Isolierstoffteile, Befestigung der Haspel nicht Funktionstüchtig, Schleif-Berührspuren im Gehäuse, leitfähige Gegenstände im Gehäuse deponiert
  •  Kühlflüssigkeitskreislauf
    - Undichtigkeiten (Pumpe, Tank, Verbindungen, Brenner)
    - Schlechter zustand der Pumpe und des Tanks
    - Füllstand bzw. Zustand der Kühlflüssigkeit nicht o.k.
T.P. U.P.  6. Besonderheiten der Schweißstromquellen zum Plasmaschneiden
  X
  • Unzulässige, weil nicht unverwechselbare Standard-Steckvorrichtungen
    (Nachrüstung erforderlich !!!)
  • Nicht isolierte Befestigungselemente/Gehäusedurchführungen für Kühlflüssigkeitsleitungen (Nachrüstung erforderlich !!!)
Brenn. Stabelektrodenhalter
Leitungen, Stecker, Kuppl.
Geöffnete Stecker
Gehäuse
geöffnete Gehäuse
Besonderheiten 
Bedien-, Melde-, Schutz
allgemeiner Zustand

 

T.P. U.P.  7.  Bedien-, Melde-, Schutz- und Stelleinrichtungen
X X
  • Schäden an Schaltern, Schalterarretierungen, Stellteilen, Betätigungseinrichtungen, Meldeleuchten usw.
  • falsche Bestückung mit Sicherungen, Lampen oder dergleichen
  • Mängel an Sicherheitseinrichtungen (z.B. Hauptschalter, Schlüsselschalter, Not-Aus- Befehlseinrichtungen, usw.)
T.P. U.P.  8. Sonstiger, allgemeiner Zustand
X X
  • beschädigte Druckminderer / Manometer
  • defekte (poröse) Gasschläuche / Schlauchanschlüsse
  • schlechte Lesbarkeit von Aufschriften (z.B. Warnsymbole, Kenndaten von Sicherung, Schalterstellungen an Trenn- u. Wahlschaltern, Leistungsschild usw.)

sonstige Beschädigungen oder Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch

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