Zusammenfassung  der wichtigsten Inhalte bezüglich Wiederholungsprüfungen
( Quelle BGV A3, BGV D1, VDE 0702, VDE 0544-207 )  

Prüfungsvorschriften:
Gesetzliche Vorschriften
Prüfungen und Prüffristen
 

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Dokumentation(830 KB)

 

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A3 (bisher VBG4) Pflicht.

Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (vormals VBG 4) sowie zusätzlich bei Schweißgeräten BGV D1 der Berufsgenossenschaften durchgeführt.
Die Anleitung zu den erforderlichen Inhalten, Ablauf und Grenzwerten der Prüfung wird in folgenden VDE Normen vorgeschrieben:


VDE 0702
Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten, die mit einer Steckvorrichtung vom Netz getrennt werden können.

VDE 0701
wie VDE 0702, jedoch nach  Instandsetzung.

VDE 0544 – 207
Wiederholungsprüfung von Schweißstromquellen,  bestehend aus teilweiser Prüfung und umfassender Prüfung

Da Schweißstromquellen sowohl elektr. Verbraucher als auch Stromquellen sind, muss bei der Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zur Primärseite (Netzeingansseite) auch der Sekundärkreis, der auch meist unter Spannung stehende berührbare Teile aufweist, beurteilt und geprüft werden.
Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!
Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € ahnden.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen
 (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

Hierzu gehören alle elektr. Werkzeugmaschinen wie:

Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Schlagschrauber, Ständerbohrmaschinen, Schweißgeräte, Verlängerungskabel, usw. 

Sowie auch Büro und Küchengeräte wie:

Computer, Drucker, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, elektr. Küchengeräte in Werkskantinen,usw.

   
Die Dokumentation und  TABELLEN der wichtigsten Inhalte bezüglich Wiederholungsprüfungen
( Quelle BGV A3, BGV D1, VDE 0702, VDE 0544-207 ) 
  

Prüfungen:

Innere und äußere Reinigung
   (nur Schweißgräte VDE 0544-207)
Die erste Teilprüfung
   (Sichtprüfung)
Die zweite Teilprüfung
   (Messen)
Die dritte Teilprüfung
   (Funktionsprüfung)
  
Prüffristen:
ortsveränderlicher Verbraucher
   (nach BGV A3)
Schweißstromquellen
   (nach BGV D1)
 

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Ziel der Wiederholungsprüfung:

Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. 
Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.

Des weiteren sind für Schweißstromquellen wegen der erhöhten Gefährdung zusätzliche Prüfschritte, bzw. Prüfungen nach VDE 0544 – 207 erforderlich und die Wiederholungsprüfung in eine teilweise und eine umfassende Prüfung aufgeteilt.

Innere und äußere Reinigung (nur Schweissgeräte VDE 0544 – 207)

Vor einer Wiederholungsprüfung muss die Schweißeinrichtung wie folgt gereinigt werden:
A: Teilweise Prüfung ------> äußere Reinigung nach Herstellerangaben
B: Umfassende Prüfung --> äußere und innere Reinigung nach Herstellerangaben

In der Praxis sind durch den oft angesaugten Schleifstaub häufig Isolationsfehler aufgetreten, welche zusätzlich zum Sicherheitsrisiko des Betreibers auch die Funktion des Gerätes durch Überschläge etc. beeinträchtigen und teuere Reparaturen verursachten.

 Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung

Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen und Kabel zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch zu achten. 

Zusätzlich für Schweißgeräte :siehe Anhang Sichtprüfung Schweißgeräte

Die zweite Teilprüfung: Messen
Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt werden:
Widerstandsmessung des Schutzleiters
Messung des Isolationswiderstandes gegen Körper
Messung des Ersatzableitstromes
Messung des Berührungsstromes
Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstromes
Zusätzlich für Schweissgeräte :
 
Messung des Isolationswiderstandes Eingansstromkreis gegen Schweißstromkreis
Messung des Isolationswiderstandes Schweißstromkreis gegen Körper
Messen des Berührungsstromes an den Schweißausgängen
Messen der Leerlaufspannung  an den Schweißausgängen
 
Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung:

Nach dem Messen kann die Funktionsprüfung durch Erprobung erfolgen.

Die abschließende Beurteilung:

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss entsprechend repariert und nach der Reparatur laut - VDE 0701 oder 0544-207 geprüft werden.

Prüffristen ortsveränderlicher Verbraucher nach BGV A3 
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel laut VDE 0702  ---> Richtwert: 6 Monate

Genaue Angaben siehe Anhang Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
 
Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Prüffristen Schweißstromquellen nach BGV D1

A)  Teilweise Prüfung ----> Richtwert 3 Monate
B)  Umfassende Prüfung--> Richtwert 12 Monate

Genaue Angaben siehe Anhang Prüffristen Schweißstromquellen nach BGV D1


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