Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte bezüglich Wiederholungsprüfungen |
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Prüfungsvorschriften: Gesetzliche Vorschriften Prüfungen und Prüffristen Dokumentation
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Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A3 (bisher VBG4) Pflicht. | |||||
Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 (vormals VBG 4)
sowie zusätzlich bei Schweißgeräten BGV D1 der Berufsgenossenschaften durchgeführt. |
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Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen! Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind. Hierzu gehören alle elektr. Werkzeugmaschinen wie: Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Schlagschrauber, Ständerbohrmaschinen, Schweißgeräte, Verlängerungskabel, usw. Sowie auch Büro und Küchengeräte wie:Computer, Drucker, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, elektr. Küchengeräte in Werkskantinen,usw. |
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Prüfungen: Innere und äußere Reinigung (nur Schweißgräte VDE 0544-207) Die erste Teilprüfung (Sichtprüfung) Die zweite Teilprüfung (Messen) Die dritte Teilprüfung (Funktionsprüfung) Prüffristen: ortsveränderlicher Verbraucher (nach BGV A3) Schweißstromquellen (nach BGV D1) Dokumentation
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Ziel der Wiederholungsprüfung: | |||||||||
Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig
erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines
gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. Des weiteren sind für Schweißstromquellen wegen der erhöhten Gefährdung zusätzliche Prüfschritte, bzw. Prüfungen nach VDE 0544 – 207 erforderlich und die Wiederholungsprüfung in eine teilweise und eine umfassende Prüfung aufgeteilt. |
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Innere und äußere Reinigung (nur Schweissgeräte VDE 0544 – 207) |
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Vor einer
Wiederholungsprüfung muss die Schweißeinrichtung wie folgt gereinigt werden: In der Praxis sind durch den oft angesaugten Schleifstaub häufig Isolationsfehler aufgetreten, welche zusätzlich zum Sicherheitsrisiko des Betreibers auch die Funktion des Gerätes durch Überschläge etc. beeinträchtigen und teuere Reparaturen verursachten. |
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Die erste Teilprüfung: Sichtprüfung | ||||||||||
Die Sichtprüfung soll feststellen, dass beim Prüfling keine äußeren sicherheitsrelevanten
Mängel vorliegen. Spezielles Augenmerk ist auf Isolierungen und Kabel zu legen. In weiterer Folge müssen der Zustand, die Zugentlastung und der
Biegeschutz der Anschlussleitung durch Besichtigung und Handprobe überprüft werden. Ebenso ist auf Anzeichen von unsachgemäßem Gebrauch zu
achten. |
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Die zweite Teilprüfung: Messen | ||||||||||
Folgende Messungen müssen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt
werden:
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Zusätzlich für
Schweissgeräte :
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Die dritte Teilprüfung: Funktionsprüfung: | ||||||||||
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Prüffristen
ortsveränderlicher Verbraucher nach BGV A3 Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel laut VDE 0702 ---> Richtwert: 6 Monate | ||||||||||
Genaue
Angaben siehe Anhang Tabelle 1B: Wiederholungsprüfungen ortveränderlicher elektrischer Betriebsmittel | ||||||||||
Prüffristen Schweißstromquellen nach BGV D1 | ||||||||||
A) Teilweise Prüfung ----> Richtwert 3
Monate Genaue Angaben siehe Anhang Prüffristen Schweißstromquellen nach BGV D1 |
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